Page 10 - Bildungsgrundsätze NRW
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8    Einführung






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                                Mit dem Kindergartenjahr bzw. dem Schuljahr   So wurde mit der 2. Stufe der KiBiz-Revision für
                                2010/2011 wurde der Entwurf „Mehr Chancen   den Elementarbereich ein Bildungsverständnis
                                für Bildung von  Anfang an – Grundsätze zur   gesetzlich verankert, das die Stärken der Kin-
                                Bildungsförderung für Kinder von 0 bis 10 Jah-  der zum Ausgangspunkt ihrer alltagsintegrier-
                                ren in Kindertageseinrichtungen und Schulen   ten, ganzheitlichen Förderung macht. Gemein-
                                im Primarbereich“ verbindlich in ausgewählten   same Bildung, Erziehung und Betreuung aller
                                Forschungsnetzwerken in Nordrhein-Westfa-  Kinder  wird  mit  individueller  Förderung  und
                                len erprobt.                             Hilfe verbunden, damit die Persönlichkeitsent-
                                Mit der Erprobung, die wissenschaftlich von   wicklung des Kindes stärkenorientiert best-
                                der Hochschule Niederrhein in Mönchenglad-  möglich gefördert werden kann.
                                bach und der Westfälischen Wilhelms-Univer-  Mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz hat
                                sität in Münster begleitet wurde, sollte über-  das  Land  den  Auftrag  der  VN-Behinderten-
                                prüft werden, ob die Bildungsgrundsätze eine   rechtskonvention umgesetzt und  die ersten
                                geeignete Grundlage für die Bildungsförde-  Schritte auf dem Weg zur inklusiven Bildung an
                                rung in Kindertageseinrichtungen und Schulen   allgemeinen Schulen in NRW gesetzlich veran-
                                im Primarbereich darstellen und diese in der   kert. Schülerinnen und Schülern mit einem Be-
                                Praxis unterstützen.                     darf an sonderpädagogischer Unterstützung
                                Mit dem  Abschlussbericht legte die wissen-  wird grundsätzlich immer ein Platz an einer
                                schaftliche Begleitung eine umfassende Doku-  allgemeinen Schule angeboten. Eltern können
                                mentation der ersten Erfahrungen des Hand-  jedoch  für  ihr  Kind  auch  weiter  eine  Förder-
                                lungsfeldes mit den Bildungsgrundsätzen so-   schule wählen. Die Entwicklung eines inklusi-
                                wie  Veränderungs- bzw. Erweiterungsbedarfe   ven Schulsystems ist die gemeinsame Aufgabe
                                vor. Vor allem wurden Ausdifferenzierungen in   der Lehrkräfte der allgemeinen Schulen und
                                einzelnen Themenbereichen wie „Bildung der    der Lehrkräfte für Sonderpädagogik.
                                Kinder unter drei Jahren, Inklusive Bildung und    Auf dieser Grundlage werden nunmehr die
                                Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit    überarbeiteten Bildungsgrundsätze vorgelegt,
                                Eltern sowie die Einbeziehung des Handlungs-  um den Fach- und Lehrkräften im Elemen-
                                feldes Kindertagespflege“ als  notwendig  er-  tar- und Primarbereich  unter Beachtung des
                                                                                            1
                                achtet.                                  Grundsatzes der Trägerautonomie und als Er-
                                Vor diesem Hintergrund haben sich das Mi-  gänzung zu den schulischen Lehrplänen Orien-
                                nisterium für Familie, Kinder,  Jugend, Kultur   tierung und Grundlagen für ihr pädagogisches
                                und Sport  und das  Ministerium für  Schule   Handeln zu bieten.
                                und  Weiterbildung  des  Landes  NRW  darauf
                                verständigt, die Bildungsgrundsätze in einem
                                gemeinsamen Prozess zu überarbeiten und die
                                Handlungsempfehlungen aufzunehmen. Dabei
                                war von Anfang an klar, dass parallele Entwick-
                                lungen wie der Prozess der KiBiz-Revision und
                                die Verankerung der Inklusion im Schulbereich
                                mit in die Überarbeitung einfließen sollten, was
                                den  gesamten  Prozess  sowohl  inhaltlich  als
                                auch in zeitlicher Hinsicht maßgeblich beein-
                                flusst hat.







     1   Der  Begriff  „Fach-  und  Lehrkräfte“  bezeichnet  im  Folgenden  alle  pädagogisch  tätigen  Kräfte  im
     Elementar- und Primarbereich.
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