Page 10 - Bildungsgrundsätze NRW
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Einführung
Mit dem Kindergartenjahr bzw. dem Schuljahr So wurde mit der 2. Stufe der KiBiz-Revision für
2010/2011 wurde der Entwurf „Mehr Chancen den Elementarbereich ein Bildungsverständnis
für Bildung von Anfang an – Grundsätze zur gesetzlich verankert, das die Stärken der Kin-
Bildungsförderung für Kinder von 0 bis 10 Jah- der zum Ausgangspunkt ihrer alltagsintegrier-
ren in Kindertageseinrichtungen und Schulen ten, ganzheitlichen Förderung macht. Gemein-
im Primarbereich“ verbindlich in ausgewählten same Bildung, Erziehung und Betreuung aller
Forschungsnetzwerken in Nordrhein-Westfa- Kinder wird mit individueller Förderung und
len erprobt. Hilfe verbunden, damit die Persönlichkeitsent-
Mit der Erprobung, die wissenschaftlich von wicklung des Kindes stärkenorientiert best-
der Hochschule Niederrhein in Mönchenglad- möglich gefördert werden kann.
bach und der Westfälischen Wilhelms-Univer- Mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz hat
sität in Münster begleitet wurde, sollte über- das Land den Auftrag der VN-Behinderten-
prüft werden, ob die Bildungsgrundsätze eine rechtskonvention umgesetzt und die ersten
geeignete Grundlage für die Bildungsförde- Schritte auf dem Weg zur inklusiven Bildung an
rung in Kindertageseinrichtungen und Schulen allgemeinen Schulen in NRW gesetzlich veran-
im Primarbereich darstellen und diese in der kert. Schülerinnen und Schülern mit einem Be-
Praxis unterstützen. darf an sonderpädagogischer Unterstützung
Mit dem Abschlussbericht legte die wissen- wird grundsätzlich immer ein Platz an einer
schaftliche Begleitung eine umfassende Doku- allgemeinen Schule angeboten. Eltern können
mentation der ersten Erfahrungen des Hand- jedoch für ihr Kind auch weiter eine Förder-
lungsfeldes mit den Bildungsgrundsätzen so- schule wählen. Die Entwicklung eines inklusi-
wie Veränderungs- bzw. Erweiterungsbedarfe ven Schulsystems ist die gemeinsame Aufgabe
vor. Vor allem wurden Ausdifferenzierungen in der Lehrkräfte der allgemeinen Schulen und
einzelnen Themenbereichen wie „Bildung der der Lehrkräfte für Sonderpädagogik.
Kinder unter drei Jahren, Inklusive Bildung und Auf dieser Grundlage werden nunmehr die
Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit überarbeiteten Bildungsgrundsätze vorgelegt,
Eltern sowie die Einbeziehung des Handlungs- um den Fach- und Lehrkräften im Elemen-
feldes Kindertagespflege“ als notwendig er- tar- und Primarbereich unter Beachtung des
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achtet. Grundsatzes der Trägerautonomie und als Er-
Vor diesem Hintergrund haben sich das Mi- gänzung zu den schulischen Lehrplänen Orien-
nisterium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur tierung und Grundlagen für ihr pädagogisches
und Sport und das Ministerium für Schule Handeln zu bieten.
und Weiterbildung des Landes NRW darauf
verständigt, die Bildungsgrundsätze in einem
gemeinsamen Prozess zu überarbeiten und die
Handlungsempfehlungen aufzunehmen. Dabei
war von Anfang an klar, dass parallele Entwick-
lungen wie der Prozess der KiBiz-Revision und
die Verankerung der Inklusion im Schulbereich
mit in die Überarbeitung einfließen sollten, was
den gesamten Prozess sowohl inhaltlich als
auch in zeitlicher Hinsicht maßgeblich beein-
flusst hat.
1 Der Begriff „Fach- und Lehrkräfte“ bezeichnet im Folgenden alle pädagogisch tätigen Kräfte im
Elementar- und Primarbereich.